Beschluss 1 Regierung von Mittelfranken
Der Stadtrat hat Kenntnis vom
Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "
Im Eggerten"
Die Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken wird zur Kenntnis
genommen.
Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.
Das geplante Baugebiet wird nach dem Bebauungsplanverfahren gemäß § 13b
BauGB- Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren
behandelt. Die Fläche des Geltungsbereiches dient als Ortsabrundung der
bestehenden Bebauung und stellt aus städtebaulicher Sicht eine Erweiterung des
bestehenden Siedlungsbereiches dar.
Aus der großen Nachfrage nach zentrumsnahem Bauland in den Ortsteilen
entsteht das Erfordernis, neues Bauland auszuweisen.
Aussagen diesbezüglich werden in der Begründung unter Punkt 2 ergänzt.
Die bestehende 220kV-Leitung, die nördlich über dem geplanten Baugebiet
verläuft, wird im Zuge der Erschließung umverlegt sowie als Erdverkabelung
ausgeführt.
Die zuständige Fachstelle für Immissionsschutz wurde im Rahmen der
öffentlichen Beteiligung miteinbezogen und hat keine Bedenken angemerkt.
Ja: 19
Nein: 0 genehmigt
Beschluss 2 Landratsamt Nürnberger Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme des Landratsamtes Nürnberger Land wird zur Kenntnis genommen.
Eine Aussage bezüglich des
Flächennutzungsplans wurde in der Begründung zum Bebauungsplan unter Punkt 3.1
ergänzt.
Festlegungen einer Frist für eine Bauverpflichtung
werden im städtebaulichen Vertrag geregelt. Es wurde eine Baupflicht mit der
Prämisse innerhalb einer bestimmten Zeit-spanne mit dem Bau zu beginnen.
Die Ergebnisse der Baulückenerfassung wurden
unter Punkt 2 der Begründung ergänzt.
Der Nachweis, dass die Voraussetzungen für
das Verfahren nach § 13b BauGB erfüllt sind, ist in der Begründung unter Punkt
1 aufgeführt.
Eine Änderung der Wohngebietskategorie von
WR zu WA erfolgt nicht, da von der Stadt Altdorf ein Wohngebiet gewünscht ist,
das ausschließlich dem Wohnungszweck dient und keine gewerbliche Nutzung
stattfindet.
Die zuständige Fachstelle für
Immissionsschutz hat im Rahmen des Bebauungsplan-verfahrens keine Einwände
geäußert.
Naturschutz
Die Formulierung bezüglich des
naturschutzfachlichen Ausgleichs wurde ergänzt.
Der bisher als Empfehlung genannte Abstand
zwischen den Einfriedungen und dem Boden unter Punkt 1.10 in den textlichen
Festsetzungen sowie unter Punkt 4.11.2 in der Begründung, wird nun als
Festsetzung bindend vorgeschrieben.
In den textlichen Festsetzungen
des Bebauungsplanes wird nun als verbindliche Vorgabe festgeschrieben, dass
eine insektenfreundliche Beleuchtung z.B. mit Leuchtmitteln in Form von
Natriumdampflampen oder LED Warmlichtlampen zu verwenden ist.
Bodenschutzrechtliche Belange
Der Hinweis bezüglich des belasteten Bodenmaterials wird in der
weiteren Erschließungsplanung berücksichtigt.
Die Bodenmaterialien werden nach dem Bodenschutzgesetz entsprechend
behandelt, untersucht und gegebenenfalls falls notwendig, entsorgt.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 3 Planungsverband Region Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme des Planungsverbandes Region Nürnberg wird zur Kenntnis genommen.
Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.
Gemäß dem Verfahren nach §13 b BauGB können auch Außenbereichsflächen im beschleunigten Bebauungsplanverfahren behandelt werden.
Der vorhandene Siedlungsbereich wird durch die geplante Baugebietsfläche in den Außenbereich erweitert. Eine Zersiedlung findet in diesem Fall nicht statt. Es findet durch Erweiterung des Siedlungsgebietes eine Abrundung der bebauten Fläche statt.
Angaben zum Wohnlandbedarf und zur Baulückenerfassung sind in der Begründung unter Punkt 2: Anlass und Erfordernis der Planung, ergänzt.
Der Hinweis auf die Stellungnahme vom 06.11.2018 wird zur Kenntnis genommen.
Damit eine möglichst effiziente Wirkung des Trenngrüns gewährleistet ist, wird eine Randbegrünung um den Geltungsbereich von 3m festgelegt.
Des Weiteren sind in den Festsetzungen zur Grünordnung, Vorschriften zur Bepflanzung der Grundstücke angeführt.
In den bestehenden, östlich an das Baugebiet angrenzenden Wald und Feldweg (Flur-Nr.661) findet kein Eingriff statt.
Die Funktion des Trenngrüns wird somit nicht beeinträchtigt.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 4 Wasserwirtschaftsamt Nürnberg
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes wird zur Kenntnis
genommen.
Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert.
Der Verweis auf die Stellungnahme zum Flächennutzungsplan wurde zur
Kenntnis genommen.
Die Hinweise bezüglich der Baugrundergebnisse sowie der
Entwässerungsthematik werden berücksichtigt.
Für die Entwässerung des Baugebietes gibt es ein separates
wasserrechtliches Verfahren nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan.
Die Entwässerung erfolgt in Abstimmung mit dem
Generalentwässerungsplan. Der Mischwasserabfluss aus dem Baugebiet in die
öffentliche Kanalisation wird gedrosselt sowie eine erforderliche Rückhaltung
nach geltenden Richtlinien berücksichtigt.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 5 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Der Stadtrat hat Kenntnis vom
Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "
Im Eggerten"
Die Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird
zur Kenntnis genommen.
Das grundsätzliche Einverständnis sowie die Hinweise werden dankend zur
Kenntnis genommen und beachtet.
Sollten Bodendenkmäler, Gegenstände etc. vorgefunden werden, wird das
Amt, wie gefordert, informiert.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 6 Polizeiinspektion Altdorf
Der Stadtrat hat Kenntnis vom
Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "
Im Eggerten"
Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Altdorf wird zur Kenntnis
genommen.
Verkehrsrechtliche Festlegungen sind nicht Bestandteil des
Bebauungsplanverfahrens und werden durch die zuständige Verkehrsbehörde
festgelegt.
Die Erschließungsplanung wird mit der Verkehrsbehörde abgestimmt.
Es ist vorgesehen, dass die Gesamtbreite der geplanten Verkehrsfläche
6,50 m beträgt und einen 1,50 m breiten Mehrzweckstreifen mit einem Anschlag
von 3 cm bein-haltet, der das Parken in diesem Bereich gestatten soll. Die
verbleibende Fahrbahn-breite ist für einen Zweirichtungsverkehr ausgelegt. Mit
dieser Lösung können auch die Grundstückszufahrten variabel gestaltet werden.
Die Dimensionierung der Wendeanlage mit Bauminsel wurde einer
Schleppkurvenprüfung unterzogen (2-achsiges Müllfahrzeug) und als ausreichend
erachtet.
Durch die Errichtung einer Bauminsel in der Wendeanlage möchte die
Stadt Altdorf das Parken in diesem Bereich verhindern und eine optische
Aufwertung der Verkehrs-fläche erzielt werden.
In den textlichen Festsetzungen ist unter 1.8 festgelegt, dass von
Garagen/Carports und sonstigen Nebengebäuden ein Abstand von 3,0 m zur
öffentlichen Verkehrsfläche einzuhalten ist.
Dieser Abstand ist im Sinne der Bayerischen Garagen- und
Stellplatzverordnung aus-reichend.
Ein Befahren der Geh- und Radwege von Fahrzeugen im Baugebiet wird
durch Absperrpfosten verhindert.
Im Bereich der Röthenbacher Straße wird der bestehende Geh- und Radweg
gesondert gekennzeichnet, um die Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer
zu gewährleisten.
Den Feuerwehrfahrzeugen wird durch das Umlegen der Absperrpfosten die
Zufahrt zum Baugebiet über die „Waldspitze“ ermöglicht.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 7 Landesbund für Vogelschutz Bayern e.V. Kreisgruppe
Nürnberg Stadt und Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme des Landesbundes für Vogelschutz Bayern, Kreisgruppe Nürnberg Stadt und Land wird zur Kenntnis genommen.
Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.
Die Erstellung eines Umweltberichtes ist aufgrund der Verfahrensart des Bebauungs-plans nach 13b nicht erforderlich.
Auch gemäß der Unteren Naturschutzbehörde – Landkreis Nürnberger Land besteht kein Erfordernis eines Umweltberichts.
In der Fortschreibung des derzeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans ist die besagte Fläche als Wohnbaufläche dargestellt.
Grünordnerische Festlegungen sind im Bebauungsplan enthalten.
Die künftigen Grundstückseigentümer müssen demnach in der Randbegrünung 3 Sträucher je 10 m sowie pro angefangene 400 m² Grundstücksfläche ein Baum gemäß der Artenliste pflanzen.
Zusätzlich sind Vorgaben zum Schutz der Bepflanzung aufgeführt.
Um den Versiegelungsgrad der Grundstücke möglichst gering zu halten, ist im Be-pflanzungsgebot festgesetzt, dass alle Freiflächen, die nicht durch Gebäude, Zufahr-ten, Zuwege oder Nebenanlagen bebaut werden, zu begrünen bzw. mit organischen und wasserdurchlässigen Materialien auszuführen sind.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 8 Main Donau Netzgesellschaft
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme der Main Donau Netzgesellschaft wird zur Kenntnis
genommen.
Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.
Die Unterhaltspflicht der bestehenden 20 kV-Stromleitung liegt bei den
Stadtwerken Altdorf und soll stillgelegt werden.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 9 Gemeinde Winkelhaid/WZV Winkelhaid
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme der Gemeinde Winkelhaid/WZV Winkelhaid wird zur
Kenntnis genommen.
Das grundlegende Einverständnis wird dankend zur Kenntnis genommen.
Die bestehende Hauptwasserleitung, die derzeit unter dem geplanten
Neubaugebiet verläuft, wird im Rahmen der Erschließung in den öffentlichen
Bereich umverlegt.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 10 Deutsche Bahn AG DB Immobilien
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme der Deutschen Bahn AG DB Immobilien wird zur Kenntnis
genommen.
Das grundlegende Einverständnis wird dankend
zur Kenntnis genommen.
Im Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die angeführten Auflagen
bezüglich der 110 kV Bahnstromleitung aufgenommen.
Vorgegebene Mindestabstände werden im Zuge der Erschließungsmaßnahme
einge-halten und die sachgemäße Funktion der Bahnstromleitung nicht
eingeschränkt
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 11 Stadtwerke Altdorf GmbH
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme der Stadtwerke Altdorf GmbH wird zur Kenntnis
genommen.
Das grundlegende Einverständnis wird dankend
zur Kenntnis genommen.
Die bestehende 20 kV-Leitung in Flur-Nummer 659 wird, nach Rücksprache
mit den Stadtwerken Altdorf, stillgelegt.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 12 Industrie und Handelskammer
Der Stadtrat hat Kenntnis vom
Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 "
Im Eggerten"
Die Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer wird zur Kenntnis
genommen.
Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert.
Eine ökologische Flächengestaltung der Grundstücke ist in den
textlichen Festsetzungen Punkt 2.1 Bepflanzungsgebot festgelegt: Außen- und
Freiflächen der privaten Grundstücke, welche nicht durch Gebäude, Zufahrten,
Zuwege oder Nebenanlagen bebaut werden, müssen begrünt bzw. mit organischen und
wasserdurchlässigen Materialien ausgeführt werden. Die Versiegelung dieser
Flächen mit nicht organischem Material (z.B. "Steingärten",
"Schottergärten" etc.) ist unzulässig. Die geplante
Außenanlagengestaltung ist im Grundrissplan oder einem entsprechenden Freiflächenplan
darzustellen. Der begrünte Anteil der privaten Grundstücke soll mindestens 15 %
betragen
Eine Begrünung der Dach- bzw. Fassadenflächen wird begrüßt bzw.
empfohlen. Eine textliche Festsetzung kann jedoch aufgrund der variablen
Dachflächen und der Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern nicht erfolgen.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 13 Kreisbrandrat des Landkreises Nürnberger Land
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme des Kreisbrandrates wird zur Kenntnis genommen.
Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert.
Hinweise und Anforderungen zum Thema Löschwasser werden zur Kenntnis
genommen sowie eingehalten bzw. berücksichtigt.
Die vorgesehenen Absperrpfosten lassen sich mit Dreikantschlüsseln
gemäß DIN öffnen und gewährleisten somit die Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss 14 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Die Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Roth wird zur Kenntnis genommen.
Bereich Landwirtschaft, Meier, LA: Das grundsätzliche Einverständnis wird dankend notiert.
Bereich Forsten, Falk, FR’in:
Aufgrund der potenziellen Gefährdung durch umfallende Bäume, werden die Grundstücke und die verkehrstechnische Erschließung des Neubaugebietes angepasst.
Durch die neue Fahrbahntrasse
sind die geplanten Grundstücke annähernd aus dem Baumfallbereich von ca. 25m
abgerückt, so dass eine sichere Bebauung des Grund-stücks weitestgehend gewährleistet ist.
Durch die im Bebauungsplan dargestellten Baugrenzen wird jeweils der
Bereich fest-gelegt, in dem Gebäude auf den Grundstücken errichtet werden
dürfen.
Privatrechtlich werden in den Kaufverträgen der betroffenen Grundstücke Auflagen bzw. Hinweise bezüglich einer zusätzlichen Gebäudesicherung in Form eines verstärk-ten Dachstuhls notariell verfasst.
Für den Fall, dass bauliche Anlagen innerhalb des Baumfallbereiches errichtet werden, ist die Stadt Altdorf und die Bayerische Staatsforstverwaltung von der Haftung freizu-stellen.
Die Haftungsfreistellung wird im Kaufvertrag des Grundstückes notariell beurkundet.
Ausgleichsmaßnahmen auf den besagten Waldflächen sind in der aktuellen Planung nicht geplant.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss Nr. 15. T.ö.B. ohne Einwendungen
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten"
Bezüglich der unter diesem Punkt der Abwägungstabelle genannten Träger werden die Stellungnahmen bzw. keine Einwendungen zustimmend zur Kenntnis genommen. Eine Abwägung hierzu ist nicht erforderlich.
Ja: 19 Nein: 0 genehmigt
Beschluss Nr. 16. T.ö.B ohne Stellungnahmen
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und von der vorgebrachten Stellungnahme im Rahmen der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 " Im Eggerten".
Die Zusammenstellung unter dem o.g. Punkt wird zur Kenntnis genommen, eine weitere Beschlussfassung ist hierzu nicht erforderlich.