Der
Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt -die vorliegenden
Planungen zu billigen und die Verwaltung zu beauftragen, die erneute förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3
Abs. 2, §4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Vor
Durchführung der Beteiligung ist die Pflanzliste noch dahingehend abzuändern,
dass höherwertige und vorwiegend heimische Gehölze zu verwenden sind. Hierbei
soll sich der Planer am Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 51 "An der Westtangente"
orientieren. Im Zweifelsfall ist ein Grünordnungsplaner hinzuzuziehen. Die
geänderte Pflanzplanung ist vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde
abzustimmen.