Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung eines Teilbereiches der Seniorenwohnanlage (im Erdgeschoss), Burgthanner Weg 1, Altdorf, Grundstück Flur- Nr. 1467/2 der Gemarkung Altdorf. Die im Bauplan nachgewiesenen 3 zusätzlichen Stellplätze sind vor Nutzungsaufnahme herzustellen. Sollten von der Baugenehmigungsbehörde weitere Stellplätze festgesetzt werden, sind diese ebenfalls nachzuweisen und herzustellen. Die Auflagen der Fachbehörden sind beachten und einzuhalten.