Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.