Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 10

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt die Anhebung der Hebesätze für Grundsteuern mit Wirkung zum 01.01.2021 wie folgt:

 

Grundsteuer A:           344 v.H.

Grundsteuer B:           341 v.H.