Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid, auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf den Grundstücken Flur- Nummern 384/12 und 384/13 der Gemarkung Pühlheim, im Ortsteil Pühlheim, Nähe Unterriedener Weg, da die Grundstücke im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Altdorf und der bereits genehmigten Generalüberarbeitung als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind und dem Vorhaben somit öffentliche Belange entgegen stehen. Eine Privilegierung des Vorhabens nach den Bestimmungen des § 35 Baugesetzbuch (BauGB) ist nicht gegeben.