Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag auf Errichtung von 2 Lagerzelten auf dem Grundstück Flur- Nr. 1526 der Gemarkung Altdorf, an der Weidentalstraße, Altdorf, für die Dauer von max. fünf Jahren. Die Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze im Westen um ca. 5 m, die Vorgaben der Neupflanzung von Großbäumen, das Freihalten eines 3 m breiten Streifens zur Nachbargrenze, das Anlegen eines 3 m breiten Pflanzstreifens zwischen privaten Hofflächen und Straße, der Baugestaltung (mindestens alle 20 m eine bauliche Zäsur) und hinsichtlich der Unzulässigkeit provisorischer Überdachungen werden erteilt.

Die Auflagen der Fachbehörden vor allem in Hinblick auf die im Bebauungsplan festgesetzten Lärmwerte sind zu beachten und einzuhalten.