Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Der Ausschuss hat Kenntnis vom Sachverhalt und erteilt gem. § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 BayBO das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Umbau und Erweiterung eines Dreifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Flur- Nr. 52 der Gemarkung Rasch, Harderstraße im Ortsteil Rasch. Die Auflagen der Fachbehörden sind zu beachten und einzuhalten.