Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erkennt den von
der Verwaltung aufgestellten Bedarfsplan für die Kinderbetreuungsjahre 2020/2021
bis 2022/2023 gem. der Anlage zur Sitzungseinladung an.
Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und erkennt den von
der Verwaltung aufgestellten Bedarfsplan für die Kinderbetreuungsjahre 2020/2021
bis 2022/2023 gem. der Anlage zur Sitzungseinladung an.