Beschluss: genehmigt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und beschließt für die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gebiet „Sondergebiet Photovoltaik Rieden“ die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.