Der Stadtrat hat Kenntnis vom Sachverhalt und billigt den vorliegenden Planungsentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Am Kirchbühl“. Der Stadtrat beschließt die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Am Kirchbühl“ gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 i.V.m. §13b BauGB.